Wer kennt diese Situation nicht: Man radelt eine Straße entlang und spürt plötzlich von hinten eine Luftbewegung. Im nächsten Augenblick ist das überholende Kraftfahrzeug an einem vorbei und die 1,5 Meter Seitenabstand, die ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vorgibt, hat der Fahrzeuglenker dabei wahrscheinlich nicht eingehalten.

Viele Radfahrerinnen und Radfahrer ärgern sich über mangelnde Seitenabstände, wenn ein Auto sie überholt. Sie erschrecken, fühlen sich bedroht und empfinden Angst, die ihnen das Radfahren gefährlich erscheinen lässt. In der Folge drängen sie sich häufig an den Rand oder weichen auf Gehwege aus und gefährden so unnötig sich und andere.

Mindestabstand zwischen Auto und Radfahrer

Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, müssen mindestens einen Abstand von 1,5 m bis 2 m einhalten – im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrer zu bleiben. Da diese Regel in der Vergangenheit von vielen Autofahrern nicht eingehalten wurde, ist die Straßenverkehrsordnung zusätzlich ergänzt worden. Nunmehr steht in § 5 Abs. 4 ausdrücklich:

„Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.  Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.  Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.“

Wie groß der seitliche Abstand beim Überholen tatsächlich ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Der Bundesgerichtshof (BGH, Verkehrsmitteilungen 1967, 9) und das Bayrische Oberlandesgericht (BayObLG, MDR 1987, 784) nennen zum Beispiel:

  • die Beschaffenheit des eigenen Fahrzeuges (LKW mehr als PKW)
  • die Fahrgeschwindigkeit (sowohl von Radfahrer als auch Überholer)
  • die Fahrbahnverhältnisse (Schlaglöcher, Glatteis…)
  • die Wetterverhältnisse (Seitenwind!)
  • die Eigenart des Eingeholten (Kind, Gepäck…)

Es ist auch damit zu rechnen, dass der Radfahrer aufgrund eines Hindernisses auf der Fahrbahn plötzlich nach links ausweicht – bei parkenden Autos ist dies offensichtlich; es kann jedoch auch aufgrund eines Schlagloches geschehen, was vom nachfolgenden Verkehr meist nicht vorausgesehen werden kann.

Wird ein Kind auf dem Rad transportiert, ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten, entschied beispielsweise das OLG Naumburg (Versicherungsrecht 2005, S. 1601). Der Abstand bezeichnet dabei die seitliche Distanz von Überholer zum Überholten: Im Allgemeinen von der rechten Außenkante des Kfz zur „linken Außenkante“ des Radfahrers.

Grundsätzlich gilt:

Ein Überholer verstößt schon dann gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wenn er den Eingeholten erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radfahrer bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand zu gering!

So urteilte der Bundesgerichtshof schon 1967 (BGH, Verkehrsmitteilungen 1967, 9).

Zuwiderhandlungen werden – auch wenn niemand verletzt wurde – als Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Kraftfahrzeuge müssen zum Überholen immer auf die Gegenfahrbahn ausscheren. Dazu ist der Gegenverkehr abzuwarten. Besteht der Gegenverkehr ebenfalls aus Radfahrern, sind auch zu diesen die genannten Sicherheitsabstände einzuhalten.

Radfahrer, die sich gegenseitig überholen, müssen nicht die oben genannten großen seitlichen Abstände einhalten. Aufgrund ihrer geringeren Masse und meist auch Geschwindigkeit geht die Rechtssprechung hier von einer kleineren Gefahr aus. Eine Gefährdung des Überholten ist aber genauso auszuschließen. Notfalls ist das Überholen durch Klingeln anzuzeigen, ansonsten gilt auch hier: im Zweifel warten.

Radfahrer sind aber auch verpflichtet, nachfolgenden, schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen (§ 5 Abs. 6 StVO). Wenn dies nicht anders möglich ist, muss dazu an geeigneter Stelle (Seitenstreifen, Bushaltestelle) angehalten oder weit rechts gefahren werden. Dazu müssen jedoch mindestens drei Fahrzeuge aufgeschlossen haben und es muss absehbar sein, dass ein Überholen ansonsten für längere Zeit nicht möglich ist.

In der Reihe „Fachwissen für den Fahrradalltag“ hat der Fachausschuss Radverkehr des ADFC zu diesem Thema ein Papier veröffentlicht. Es erläutert ausführlich Hintergründe und Zusammenhänge rund am die seitlichen Sicherheitsabstände. Dieses Hintergrundwissen trägt zum richtigen Verhalten und gegenseitigem Verständnis im Verkehrsalltag bei.

PDF-Download: ADFC – Seitliche Sicherheitsabstände

Quelle: ADFC

Hierzu passt ein Fundstück aus dem österreichischen Netz, welches wir Euch nicht vorenthalten wollen, denn all das gilt auch für Deutschland:

Offener Brief an die Autofahrer

Werte AutofahrerInnen,

ich weiß, dass sie es schwer haben. Vor allem in Österreich. Da muss man sich doch hier und dort mal ärgern und dem eigenen Frust und Groll ein Ventil geben. Schimpfen, hupen, fluchen, Gas geben. Das befreit. Immens. Hat fast schon therapeutische Wirkung. Schade, dass das nicht von der Krankenkasse unterstützt wird. Die hohen Spritpreise sind es. Oder? Täglich schwankend und kurz vor Feiertagen und Urlaube besonders hoch. Diese bösen Mineralölfirmen. In einem Boot mit dem Staat. Der kassiert brav mit. Höhere Preise, höhere Umsatzsteuer. Von der Mineralölsteuer will ich hier aus Platzgründen gar nicht schreiben.Oder ist es die erhöhte Nova? Schon auch. Plötzlich sind Autos viel teurer. Teurer im Vergleich zu anderen Ländern in Europa. Die Normverbrauchsabgabe. Eine Erfindung Österreichs, um Autofahrer zur Kasse zu bitten. Wie ärgerlich. Und dann noch CO2-Ausstoß abhängig. Will man protzen muss man jetzt mehr zahlen. Gemein. Da muss man sich doch hier und da mal ärgern und dem eigenen Frust und Groll ein Ventil geben. Schimpfen, hupen, fluchen, Gas geben. Das befreit.

Oder ist es doch der frustrierende Alltag. Die tägliche Arbeit. Der Chef. Die Kollegen. Das Essen in der Kantine. Das verregnete Wochenende. Die Niederlage des Lieblingsvereins. Der entgangene Lotto 6er. Der vergessene Geburtstag. Der verpasste Auftritt der Tochter beim Ballett oder des Sohnes bei der Schulaufführung. Die Warteschlange bei der Post. Das erneute Fettessen bei McDonalds. Die Schwiegermutter. Der gebrochene Nagel. Das ausgegangene Toilettenpapier. Der Buchsbaumzünsler. Der laute Nachbar. Das neue Auto des lauten Nachbar. Das neue Auto der Frau des lauten Nachbarn mit dem neuen Auto. Das neue Auto des Sohnes der Frau mit dem neuen Auto des lauten Nachbarn – auch mit dem neuen Auto. Die Steuerprüfung. Da muss man sich doch hier und da mal ärgern und dem eigenen Frust und Groll ein Ventil geben. Schimpfen, hupen, fluchen, Gas geben. Das befreit.

Liebe AutofahrerInnen. Ich kann das alles nachvollziehen und da und dort sogar Verständnis zeigen. Das eine oder andere trifft mich ja auch. Aber warum zum Teufel müsst ihr Autofahrer das an uns Rennradfahrer auslassen? Was können wir denn dafür? Echt jetzt! Schimpfen, hupen, fluchen, Gas geben, schneiden, abbremsen, nach außen drängeln, Mittelfinger zeigen, aussteigen, bedrohen, Recht haben, kaum einsichtig sein, den Starken spielen – von Alublech geschützt. Was können wir für eure Laune? Nichts. Gar nichts. Nichts im geringsten.

Wir haben das selbe Recht wie ihr auf der Straße zu fahren. Wir müssen nicht den meist desaströs gewarteten Radweg benutzen. Sofern es einen gibt. Auch wenn dieser parallel zur Straße verläuft. Wir können. Ja. Wir tun es auch. Wenn der Radweg für uns zumutbar ist. Oder wenn wir Schutz vor euch AutofahrerInnen suchen und brauchen – denn lieber ein Platten als ein Platz im Friedhof. Wir haben das Recht auf seitlichen Mindestabstand. Das schützt uns vor dem Fahrtwindwirbel, den ihr erzeugt, wenn ihr uns überholt. Meist zu schnell und zu knapp. Das schützt uns vor dem Sog, den ihr erzeugt, wenn ihr uns überholt. Je größer euer Auto und je höher die für das Überholen gefahrene Geschwindigkeit, desto größer ist dieser Sog. Ein seitlicher Abstand von 1,5 Meter schützt uns vor dem Seitenwind, der uns da und dort ungewollt in die Fahrbahn drückt. Wenn da einer von euch vorbeikommt, tut das weh.

Es gibt einen § 68 in der StVO. Und eine Begriffserläuterung dazu. Diese Paragraphen sollten uns schützen. Tun es aber nicht, denn kaum ein Autofahrer weiß, was da drinnen steht. Deshalb sind die 1,5 Meter seitlicher Abstand auch nur ein frommer Wunsch. Ein Blick in diese Paragraphen könnte unser Leben erleichtern. Danke im Voraus.

Wir dürfen sogar nebeneinander fahren. Ja. Wir dürfen. Doch dieses „Recht“ ist schwer gegen Alublech durchzusetzen. Da ziehen wir Rennradfahrer den kürzeren.

Also liebe AutofahrerInnen.
Nehmt das Leben etwas lockerer. Vor allem im Straßenverkehr. Und schaut darauf, dass wir heil und gesund wieder nach Hause kommen. Denn auch wir haben dort die selben Sorgen wie ihr. Wir sitzen also alle im selben Österreich.

Stay tuned
Cristian Gemmato aka @_ketterechts

So ist es richtig … DANKE!

Abstand beim Überholen eines Radfahrers

Quelle: www.dieketterechts.com

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20 KOMMENTARE

  1. Ich bin Radfahrer UND Autofahrer. Deswegen verhalte ich mich als Radfahrer auch so, dass ich Autofahrer nicht mehr als nötig behindere. In der Nähe gibt eine zehn Kilometer lange und schnurgerade Straße durch den Wald. Sie ist leider nur fünf Meter breit, und hat Ausweichstellen für LKWs und Busse. Immer wieder fahren dort Gruppen von etwa zehn Rennradfahrern nebeneinander und fast ohne Abstand zum Vordermann. Sehe ich das wirklich falsch, wenn ich total sauer auf solche Gruppen bin, denn der geforderte Abstand beim Überholen ist so für Autofahrer nicht vorhanden. Bei Gegenverkehr fahren diese Gruppen dann meistens hintereinander, aber für Überholwillige machen sie das nie!! Und wie ist das mit dem Abstand zum Vordermann? Ich muss als Autofahrer den halben Tachostand als Abstand einhalten. Müssten dann Rennradfahrer bei 40 km nicht auch 20 Meter Abstand einhalten? Ich bin sehr gespannt auf eure Reaktionen …

  2. Auf einer Landstraße kam von hinten ein VW Bulli recht knapp an mir vorbei gefahren. Es war ein Polizeiwagen. Ich schimpfte und gab ihm die Faust als Handzeichen .Er hielt an und fragte mich, was das sollte. Ich erklärte dem Polizisten, dass es zu knapp war. Daraufhin diskutierte er mit mir , dass er extra einen Bogen gefahren sei. “ aber zu knapp“ sagte ich ihm. Er meinte das er Gegenverkehr hatte. Mir wurde es zu blöd und ich ließ ihn stehn. Als er mich dann wieder überholte, war es wieder zu knapp…… Ich habe mich nur an den Kopp gefasst und dachte mir meinen Teil…… Auch die Polizei beschäftigt Idioten.

  3. Das Thema Seitenabstand wird immer wichtiger. Meine Beobachtungen zeigen, dass der Abstand in der letzten Zeit immer geringer wurde. Wir waren zu dritt unterwegs, ein Auto überholt uns mit einem Zentimeterabstand, eine Woche später wird mein Kollege sogar so knapp überholt, dass der Anhänger des Überholenden seinen Lenker berührte. Fehler können passieren, aber dann nicht einmal einen Gruß als Entschuldigung übrig zu haben sondern stumpf weiterzufahren, ist inakzeptabel.
    Und am zweiten Weihnachtsfeiertag war es dann endlich soweit, dass ich von einem die Kurve schneidenden Auto auf die Haube genommen wurde.
    Der Verkehr wird für uns Radfahrer immer gefährlicher, der Unfall von giant-Alpecin zeigt es nochmals deutlich. Etwas Rücksicht vonseiten der Autofahrer wäre nicht schlecht, aber ich verliere fast die Hoffnung, dass sich das Verhalten der Autofahrer bessern wird, sondern befürchte eher das Gegenteil.
    Passt auf euch auf, wenn ihr die Kurbeln verbiegt!!!

  4. Ich bin in 60 Tagen von Hamburg nach Portugal gefahren (siehe auch WEB Seite) Eigentlich war ich sehr positiv überrascht, denn in Frankreich und Spanien gab es tatsächlich viele Autofahrer, die die 1,50 Mtr Abstand ernst nahmen. Auch gibt es dort überall Schilder, die darauf hinweisen. Dies hätte ich nicht gedacht. In Portugal angekommen ging die Miesere los. Mit 120km 30 cm an meinem Rad vorbei. Laster, PKW fast keiner nahm Rücksicht. Ich war genervt. Es liegt wohl daran, dass es in diesem Land (insbesondere im Süden) keine Fahrradtraditionen gibt. Alle schauen Dich mitleidig an und denken, der hat wohl kein Geld um sich ein Auto zu kaufen. Schade.

    • In Spanien? Dass ich nicht lache ! Da haben wir auf unserer Fahrt nach Barcelona (2014) durch Katalonien ganz andere Erfahrungen gemacht. Das Radfahren auf Landstraßen mit etwas höherem Verkehrsaufkommen war unerträglich. Sowohl von der Geschwindigkeit her als auch durch mangelnden Abstand, einfach brutal und lebensbedrohend!

  5. Diese ganzen tollen Appelle und Aktionen zur Aufklärung des mIV mit Drohung, dass zu dichtes Überholen als Nötigung und was weiß ich nicht alles gewertet wird, nutzen überhaupt nichts!!
    Wer mal versucht hat, sowas zur Anzeige zu bringen, wird spätestens auf der Polizeiwache feststellen, dass zu dichtes Überholen mit Behinderung oder Gefährdung sogar mit notwendigen Ausweichmanövern wegen absichtlichem Abdrängens von der Fahrbahn bei den Beamten auf taube Ohren stößt. Die Rennleitung interessiert sich für solche Lappalien einfach nicht.

  6. 1.5m ich hau mich weg! Fahr selbst täglich mit dem Rad aber auch Auto und was ich da für „gestörte Radler“ erlebe. Kaum 50cm Platz und dennoch voll zwischen durch fahren… Radfahrer mit KiWa auf der Straße und nicht auf dem Radweg. !!
    Rücksicht muss von allen VT kommen und Punkt!

  7. Man sollte erstmal das Hirn einschalten, bevor man sich beschwert. Wofür gibt es Radwege? Die sind nicht nur zu Deko da. Ich haben überhaupt kein Verständnis dafür das Radfahrer der Meinung sind, sie dürfen alles. Die Radfahrer haben den Radweg zu benutzen und nicht die Straße. Und wenn sie trotzdem auf der Straße fahren und den Verkehr sinnlos behindern, müssen sie halt damit rechnen, dass man irgendwann mit Gewalt von der Straße geschoben wird. Man sollte das Radfahren auf bestimmten Straße (Bundesstraßen uns Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen) komplett verbieten. Und härtere Strafen für die nicht benutzung des Radweges.

    • Robert,

      Sie sollten sich im Klaren sein, dass – falls Sie sich tatsächlich wie sie beschreiben – Sie sich wegen Kleinigkeiten anarchisch und gewalttätig gegenüber Mitmenschen verhalten. In einem Rechtsstaat wie Deutschland machen Sie sich damit strafbar.

      Für Gewalttäter wie Sie bieten sich zwei Möglichkeiten:

      Entweder Sie wandern in ein Land aus, in dem solches Verhalten geduldet wird oder mit dem nötigen Kleingeld erkauft werden kann. z.B. Afganistan, Kongo oder Russland.

      Oder Sie versuchen Ihre Agressionen mit proffessioneller Unterstützung (Therapeut / Coach) in den Griff zu bekommen. Bei Männer äussern sich Depressionen nicht selten als Agression.

      Gute Besserung und unfallfreie Fahrt,
      Hans

    • Das Kompliment mit dem „Hirn einschalten“ gebe ich hier mal zurück! Ihr Kommentar disqualifiziert sie komplett als tauglichen Autofahrer. Ist ihnen eigentlich bekannt, dass es zum Beispiel in Hamburg keine Fahrradwege-Benutzungspflicht mehr gibt? Wer die Verkehrsregeln nicht kennt, sollte sich nicht über andere aufregen, die sich an die Verkehrsregeln halten, nur weil es ihm nicht in den Kram passt, dass ihm die Straße nicht allein gehört!

    • Das mit dem Hirn einschalten ist so eine Sache, oder? Seit 2001 als mittlerweile fast 15 Jahren gilt für Fahrräder die Benutzungspflicht nur noch, wenn sie durch Schilder angeordnet ist. Genau nachzulesen in § 2 Absatz 4 Satz 2 Straßenverkehrsordnung. Da die nicht so bekannt zu sein scheint, habe ich sie unten angehängt. Also lesen und begreifen und dann dran halten.

      (4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.

    • Wer schon einmal mit 30 auf einem Rennrad über einen desolaten Radweg gefahren ist, weiß, dass das erstens sehr unangenehm ist und zweitens zu Defekten führt (Spreche hier aus Erfahrung). Du fährst ja in deinem Auto wahrscheinlich auch nicht freiwillig durch jedes Schlagloch, sondern weichst aus.
      Das ist der Grund, warum wir Rennradler oft lieber auf der Straße fahren, als auf dem Radweg. Und das ist unser gutes Recht.
      Wer versucht, uns dieses Recht durch fragwürdige Überholmanöver oder mit gewaltsamem von der Straße schieben zu nehmen, geht damit das Risiko einer Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr oder wegen fahrlässiger Körperverletzung ein, mal ganz abgesehen davon, dass er für das Schicksal des von ihm torpedierten Radfahrers verantwortlich ist.
      Wir Radfahrer dürfen nicht alles und das ist uns klar, aber der Autofahrer ist der Meinung, dass wir zu viel dürfen, was das bedingungslose Rasen einschränkt. Ich bin schon oft beinahe gestürzt, weil sich Autofahrer nicht richtig verhalten haben und am zweiten Weihnachtsfeiertag wurde ich dann frontal von einem Citroen mitgenommen, was definitiv keine schöne Erfahrung war.
      Versetz dich mal in die Perspektive des Radfahrers und dir wird ziemlich schnell klar, auf welcher Seite das Gros der Regelverstöße anzusiedeln ist.

  8. Danke für den Artikel. Total daneben finde ich hingegen die Plakataktion der Landesverkehrswacht Bayern zum Thema Sicherheitsabstand.
    https://www.verkehrswacht-bayern.de/images/plakate/2014-02-abstand.jpg
    Das Bild zeigt eine quietschvergnügte Radlerin mit Warnweste und Helm die sich offensichtlich darüber freut von einen PKW (vermutlich bayerischer Bauart) mit 40 cm Abstand überholt zu werden.
    Ganz abgesehen davon, dass sie auch noch mit praktisch Null Abstand zum Fahrbahnrand unterwegs ist.