Hört man von Fahrrad-Leasing oder Dienstrad, denkt man automatisch an City-, Trekking- und E-Bikes. Doch auch Rennräder können geleast werden – selbst individuelle Aufbauten sind dabei möglich. Nachfolgend wird erklärt, wie das funktioniert und was man beachten muss.

Dienstradleasing und Jobrad

Fahrrad-Leasing ist in aller Munde. Für den Weg zur Arbeit ist das Dienstfahrrad prädestiniert. Bei der abendlichen Trainingsrunde greift man dann auf den eigenen Renner zurück. Doch das muss nicht sein, denn Sporträder können ebenfalls per Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber bezogen werden. „Seit 2012 gilt das Dienstwagenprivileg auch für Dienstfahrräder. Anders als Firmenwagen dürfen die Räder aber uneingeschränkt privat genutzt werden. Das Leasen von Rennrädern ist deshalb genauso möglich“, erklärt Rita Leusch vom Dienstrad-Anbieter Jobrad. Dabei entscheidet der Mitarbeiter, einen Teil seines Lohns in einen Sachbezug, also in ein Fahrrad, umzuwandeln. Das Fahrrad wird steuerlich nicht mit der kompletten Umwandlungsrate, sondern pauschal nach der Ein-Prozent-Regel bewertet. Durch diese Gehaltsumwandlung entsteht ein Steuervorteil, der das Konzept interessant macht. Leusch weist allerdings darauf hin, dass der Arbeitgeber als eigentlicher Leasing-Nehmer die Möglichkeit hat, die Auswahl des Fahrrads auf bestimmte Typen zu beschränken. „Auch die Vorgabe eines Maximalpreises ist möglich. Gerade bei Rennrädern können bekanntlich schnell hohe Summen zusammenkommen“, weiß Leusch.

Costum-made ist möglich

Es ist dabei völlig egal, ob ein Komplettrad oder eine individuell zusammengestellte Maßanfertigung geleast wird. „Wichtig ist nur: Der Fachhändler muss eine einheitliche Rechnung über das gesamte Fahrrad stellen und die unverbindlichen Preisempfehlungen auf der Basis der Einzelpreise ausweisen“, so Carsten Schabacher von Stevens Bikes. Eine individuelle Konfiguration ist beispielsweise über einen Online-Konfigurator möglich, wie ihn die Hamburger für Rennräder anbieten. Das persönlich konfigurierte Online-Rad wird beim Fachhändler bestellt, der Leasing-Vertrag unkompliziert und schnell über das Leasing-Portal des Arbeitgebers ausgefüllt und das fertige Rad beim Händler abgeholt. „Durch die Möglichkeit des Leasings haben wir nochmals eine deutliche gestiegene Nachfrage an individuellen, hochwertigen Rennrädern erhalten“, freut sich Schabacher. Auch Zubehör kann Teil des Vertrages sein: Grob gesagt, kann alles in den Leasing-Vertrag geschrieben werden, was fest am Rad verschraubt wird. Dazu zählen u. a. Beleuchtung, GPS- und Trainingscomputer, Laufräder, Sattel, Vorbau, Lenker, Griffe, Schaltungen, Bremsen, aber auch Rahmentaschen. Bekleidung und Helme sind jedoch nicht möglich.

Dienstradleasing und Jobrad

Hochwertige Räder haben größeres Sparpotenzial

Bei der Auswahl des Rades sollte man sich im Vorfeld allerdings intensive Gedanken machen, denn je hochwertiger das Rad ist, desto höher kann die Ersparnis ausfallen. Wie hoch sie am Ende wirklich ist, hängt von vielen individuellen Faktoren wie monatlichem Gehalt, Steuerklasse, Kinderfreibetrag etc. ab. Ein Beispiel: Das neue Wunsch-Rennrad in der Einstiegsvariante kostet laut Liste 3.999 Euro. Ein Angestellter in Steuerklasse IV mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 Euro hätte bei einem Leasing-Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren eine monatliche Nettobelastung von 71,90 Euro. Inkludiert ist dabei bereits eine Vollkaskoversicherung für das Fahrrad. Gegenüber dem Direktkauf ergibt sich eine Gesamtersparnis von 27,42 Prozent. Zum Ende der Leasing-Dauer beabsichtigt Jobrad dem Nutzer ein Angebot zum Kauf des Rades zu machen, sodass er das Rennrad zu einem günstigen Preis übernehmen oder sich für ein neues Leasing-Rad entscheiden kann. Nimmt er beim neuen Vertrag ein höherwertiges Modell mit elektronischer Schaltung für 7.499 Euro Verkaufspreis, liegt die monatliche Nettobelastung mit 135,45 Euro zwar deutlich höher. Die Ersparnis gegenüber dem Direktkauf ist mit 27,16 Prozent jedoch ungefähr gleich hoch. Dafür gibt es ein deutlich besser ausgestattetes Rad. „Man sollte deshalb genau durchrechnen, welches Rad einem persönlich die besten Leasing-Konditionen bietet und von der Ausstattung zu einem passt“, rät Philipp Martin von Cannondale.

Dienstradleasing und Jobrad

Achtung bei Wettkämpfen

Es sind jedoch noch ein paar Besonderheiten beim speziellen Rennrad-Leasing zu beachten. Die Vollkaskoversicherung, die Unfälle und Diebstahl mit abdeckt, erlischt bei Schäden, die aus einem Wettkampf resultieren. Der Radfahrer haftet für diese Schäden selbst. Bei einem nachträglichen Austausch von Komponenten muss bei Ende des Leasing-Vertrages der Urzustand wieder hergestellt werden, d. h. alle nachträglich geänderten Teile müssen wieder zurückgebaut sein. Das gilt jedoch nicht für Verschleißteile wie Kette, Kettenblätter und Reifen. Gut zu wissen ist auch: Wenn der Arbeitgeber zustimmt, ist Fahrrad-Leasing nicht nur auf ein Rad beschränkt. „So kann man sich sowohl ein Rad für den Arbeitsweg als auch für die tägliche Trainingsrunde besorgen – dann steht dem maximalen Fahrvergnügen nichts mehr im Wege“, erläutert Leusch die Idee.

PRESSEDIENST FAHRRAD
Der pressedienst-fahrrad hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem guten Fahrrad und dessen Anwendung mehr Öffentlichkeit zu verschaffen. Denn wir sind der Meinung, dass Radfahren nicht nur Spaß macht und fit hält, sondern noch mehr ist: Radfahren ist aktive, lustvolle Mobilität für Körper und Geist. Kurz: Radfahren ist Lebensqualität, Radfahren ist clever und Radfahren macht Lust auf mehr …