Dass für Autofahrer in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5 Promille gilt – bis zu der die Steuerung eines Fahrzeugs noch zulässig ist – das ist eine altbekannte Tatsache. Dass aber auch für Radfahrer Vorschriften bezüglich Alkohols „hinter dem Lenkrad“ gelten, ist vielen Radfahrern nicht bewusst. Doch die Konsequenzen von Trunkenheit am Steuer können selbst hier gravierend sein. Denn auch Fahrradfahrer können den PKW-Führerschein verlieren, wenn sie betrunken in eine Verkehrskontrolle geraten.

Während es Autofahrern bereits ab 0,5 Promille streng untersagt ist, noch hinter dem Steuer zu sitzen, dürfen Fahrradfahrer noch mit 1,59 Promille ihr Rad benutzen. Ein Mann, der 80 kg wiegt, kann also mehr als zwei Liter Bier trinken und dennoch den Heimweg mit dem Fahrrad antreten, sofern er noch fahrtüchtig ist. Wer weniger Alkohol verträgt und durch auffällige Fahrweise (beispielsweise durch Schlangenlinien oder ähnliche Fahrfehler) Aufmerksamkeit auf sich zieht, kann schon ab einem Wert von 0,3 Promille belangt werden! Dafür müsste ein 80 kg schwerer Mann gerade mal ein Glas Wein trinken. Wird die Grenze von 1,6 Promille überschritten, ist die Fahrt in jedem Fall eine Straftat – und zieht entsprechende Konsequenzen nach sich.

Alkoholisierte Fahrradfahrer können den Führerschein fürs Auto verlieren

Wird bei einer Verkehrskontrolle ein alkoholisierter Fahrradfahrer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt, so werden ihm drei Punkte auf seinem Flensburger Punktekonto gutgeschrieben. Sollte der Fahrer überhaupt keinen PKW-Führerschein haben, wird für ihn trotzdem ein Flensburger Konto mit den Punkten angelegt, wodurch die Zulassung zur Führerscheinprüfung dann in Gefahr ist.

Durch eine Alkoholfahrt auf dem Fahrrad kann der PKW-Führerschein aber auch entzogen werden, wenn durch die zusätzlichen drei Punkte in Flensburg dort nun 8 Punkte gutgeschrieben sind, oder wenn aufgrund einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) vorgeschrieben wird. Wird diese nicht bestanden, so gilt das Fahrverbot dauerhaft. Sogar ein Rad-Fahrverbot kann als Sanktion bei einer Alkoholfahrt anfallen.

Radfahren und Alkohol

Wie berechnet sich der Promillewert?

Der Promillewert hängt von zahlreichen Elementen ab. Geschlecht, Gewicht und Größe sind am prägendsten, aber ebenfalls durch die Gewöhnung an gewisse Trinkmengen wird der Promillepegel bedingt. Zudem ist ein unwägbares Element die Trinkdauer, da der Alkohol erst nach einer gewissen Zeit wieder durch die Leber beseitigt wird – in einer Stunde werden auf diese Weise ungefähr 0,1 Promille abgebaut. Wer also mehrere Stunden lang Alkohol trinkt, kann am Ende des Abends kaum ermitteln, wie hoch sein Promillepegel nun ist. Ein genaues Ergebnis liefert nur ein Bluttest.

Diskussionen über die Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer gefährden durch eine Trunkenheitsfahrt den Verkehr weitaus weniger als alkoholisierte Autofahrer. Sie sind für andere Verkehrsteilnehmer kaum gefährlich, doch riskieren sie durch unkonzentrierte Fahrweise ihr eigenes Wohl; wenn Fahrradfahrer in einen Unfall mit einem PKW verwickelt sind, können schwerste körperliche Verletzungen die Folge sein.

Die Promillegrenze von 1,6 Promille überschreitet zudem diejenige der absoluten Fahruntauglichkeit für Autofahrer, die bei 1,1 Promille liegt, noch um einiges. Unbestritten ist, dass kaum jemand mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille noch in der Lage sein kann, mit dem Fahrrad verkehrssicher durch die Straßen zu gelangen.

Aus diesem Grund plädieren der ADFC und auch die Polizei-Gewerkschaft für eine niedrigere Alkoholgrenze für Fahrradfahrer. Sie solle ebenso wie diejenige für Autofahrer auch für Radfahrer auf 1,1 Promille gesenkt werden. Doch dieser Vorschlag erntet Kritik. Da betrunkene Radfahrer die Allgemeinheit kaum gefährden und angetrunkene Verkehrsteilnehmer nicht in Versuchung geraten sollen, das Auto statt des Fahrrads zu benutzen – weil die Strafen dann ja ohnehin gleich wären – werden diesem Vorschlag zahlreiche Argumente entgegengesetzt.

Statistiken zu Fahrradunfällen unter Alkoholeinfluss: Tausende Verletzte jedes Jahr

Dass Fahren unter Alkoholeinfluss für Radfahrer gefährlich ist, wird wohl niemand bestreiten. In den Jahren von 1995 bis 2005 stieg die Zahl der verunglückten betrunkenen Radfahrer auf fast 5.000 pro Jahr. Diese Zahl ist inzwischen rückläufig. Im Jahr 2010 wurden 3.489 betrunkene Radfahrer bei Unfällen verletzt oder getötet. Besonders häufig treten bei diesen Unfällen Verletzungen im Gesicht auf. Dies zeigt sich auch bei den Statistiken zur Verurteilung von Fahrradfahren aufgrund des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Im Jahr 2012 wurden hierfür 9.229 Fahrradfahrer belangt. Im Jahr 2009 sind es noch knapp 12.000 gewesen.

Quelle: https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

Mit Promille aufs Fahrrad?

Titelbild ©: milkovasa – stock.adobe.com

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13 KOMMENTARE

  1. Eine Frage, wie läuft denn die Verkehrskontrolle auf dem Fahrrad ab. Man muss ja für das Fahrrad keinen Führerschein bei sich führen und Pass hat man ja auch nicht mimer dabei. Wird man wenn was ist, auf die wache mitgenommen? und kann einem dort auch Blut entnommen werden für einen Alkohol oder Drogentest?